Gesetze / Prüfungsberichtsverordnung
PrüfbV§ 70 Datenübersicht
Stand: 10.06.2019
Die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 3 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ergänzen.